NOS1 Lachgassysteme sind die einzigen Systeme mit Zulassung in der STVO.
Diese Systeme dürfen ganz legal auf der Straße genutzt werden.
Eine TÜV Eintragung sieht einen max. Leistungszuwachs von 40% vor.
Das Lachgas wird bei warmen Motor unter Volllast eingespritzt.
Bei 40% Mehrleistung ist der zusätzlich Verschleiß der Motorbauteile durch die Zugabe vom abgestimmten
Lachgassystem im oberen Drehzahlbereich
als gering einzustufen.
Durch die extrem kalten Temperaturen des Lachgases wird der Brennraum zusätzlich gekühlt.
Die Eintragung ist für alle KFZ in Deutschland möglich.
Unsere Zulassungsliste wird stetig erweitert, für alle Fahrzeuge die noch nicht die Zulassung bekommen haben
muss eine einmalige Sonderabnahme von uns vorgenommen werden.
Die TÜV Zulassung in Österreich und in der Schweiz sind derzeit in Vorbereitung
Alle Racing Anlagen können frei an die benötigte Leistung angepasst werden, allerdings ohne Zulassung.
Bitte beachten Sie hier, dass die Kupplung und die Bremsanlage ggf. auch das Fahrwerk angepasst werden muss.
Scooter und Quad Lachgasanlagen sind generell vorerst ohne TÜV.
TÜV für Motorrad Lachgasanlagen ist in Vorbereitung.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Bremsanlage, Ihr Fahrwerk und Ihre Kupplung der Mehrleistung anpassen sollten.
Bei TÜV geprüften 40% mehr Leistung ist dies nicht zwingend erforderlich dennoch aber empfehlenswert.
Hierzu bieten wir unterschiedliche Bremsanlagen, Sportbremsbeläge, Sportbremsscheiben und
Sportkupplungen sowie Schwungscheiben und Fahrwerke.
Wenn Sie Fragen zur Zulassung haben wenden Sie sich bitte umgehend an uns.
info@nos1.de